Aus dem Unterstützungsfonds GSAH kann finanzielle Unterstützung für Auslagen beantragt werden, die in engem Zusammenhang mit dem Doktorat stehen.
Die GSAH unterstützt die folgende Forschungszwecke. Bitte beachten Sie, dass zwingend eine Bestätigung erforderlich ist, die Ihren Aufenthalt nachweist.
Forschungszweck
Erforderlicher Nachweis
Die GSAH entschädigt nur bereits erfolgte Auslagen nach der Durchführung und gegen Vorlage der Belege sowie dem korrekt ausgefüllten Spesenformular. Abgerechnet werden können:
Beiträge werden je nach Anzahl Anträge ganz oder teilweise vergütet. Maximal stehen pro Person und Kalenderjahr CHF 600 zur Verfügung bzw. CHF 1000 für Überseereisen oder längere Forschungsaufenthalte ab 7 Tagen.
Folgende Dokumente sind in elektronischer Form bei Melanie Sampayo (IFN) einzureichen:
Die Anträge müssen bis zum 15. April und 15. Oktober eingereicht werden. Die Überweisung erfolgt üblicherweise spätestens zwei Monate nach einer Eingabedeadline.
Für Doktorierende an der Uni Bern gibt es über den Spesenpool der GSAH hinaus weitere Möglichkeiten der Finanzierung von Reisespesen im Rahmen ihres Doktorats:
Pro Kalenderjahr unterstützt die Fakultät eine Tagungsreise (z.B. Konferenz, Workshop, Sommerschule). Die geförderte Person muss einen Beitrag zur Tagung leisten. Anspruch haben nur Mitarbeitende an einem Institut wie Assistierende sowie weitere Mitarbeitende. Über kompetitiv eingeworbene Drittmittel angestellte haben nur Anspruch, wenn keine Drittmittel für Reisen zur Verfügung stehen. Über freie Drittmittel angestellte haben keinen Anspruch.
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